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   AG Düsseldorf, 26.02.2014 - 34 C 15357/13   

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https://dejure.org/2014,30334
AG Düsseldorf, 26.02.2014 - 34 C 15357/13 (https://dejure.org/2014,30334)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.02.2014 - 34 C 15357/13 (https://dejure.org/2014,30334)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Februar 2014 - 34 C 15357/13 (https://dejure.org/2014,30334)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Nebenkosten beim Sachverständigenhonorar - Auffälliges Preis-Leistungsverhältnis bei Nebenkosten

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Saarbrücken, 10.02.2012 - 13 S 109/10

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Ersatzfähige Sachverständigenkosten in einem

    Auszug aus AG Düsseldorf, 26.02.2014 - 34 C 15357/13
    Der Einwand der Überhöhung des Sachverständigenhonorars führt deshalb nur dann zu einer Kürzung des Anspruchs des Geschädigten, wenn für diesen als Laien erkennbar ist, dass der Sachverständige sein Honorar geradezu willkürlich festsetzt, Preis und Leistungen in einem auffälligen Missverhältnis zueinanderstehen oder dem Geschädigten ein Auswahlverschulden zur Last fällt (vergleiche OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. Juni 2008, 1 U2 146/07, zitiert nach juris;vgl. LG Saarbrücken vom 10.2.2012, Az. 13 S 109/10, Rz. 41, 38, zitiert nach juris; AG Brühl, 21 C 364/13).

    Je nachdem, ob ein Sachverständiger auf die Pauschalen zurückgreift oder seine "Nebenkosten" nach dem tatsächlichen Anfall berechnet, unterscheiden sich die "Gesamtnebenkosten" stark (LG Saarbrücken, Urteil vom 10. Februar 2012 - 13 S 109/10 -, juris), zumal auch Kombinationsmöglichkeiten zwischen tatsächlichem Anfall und Pauschalen möglich sind.

    Die Begutachtung in Routinefällen erfordert in der Regel nur einige wenige Telefonate und Internetverbindungen für Terminvereinbarung, Rücksprache mit Werkstätten, Restwertanfragen usw. Hinzu kommen die Kosten für den Gutachtenversand (vergleiche Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 10. Februar 2012, Aktenzeichen 13 S 109/10, Rz. 63, zitiert nach juris).

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Düsseldorf, 26.02.2014 - 34 C 15357/13
    Der Geschädigte ist nicht zu einer Marktforschung verpflichtet, um einen für den Schädiger möglichst preisgünstigen Sachverständigen zu finden (BGH, Urteil vom 23.1.2007, VI ZR 67/06, zitiert nach juris).
  • AG Essen-Steele, 17.08.2015 - 17 C 126/15

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Zahlung von Sachverständigenkosten aus

    Das Gericht teilt daher die in der Rechtsprechung vertretene Auffassung, dass allein aus dem Umstand, dass sich ein von einem Sachverständigen abgerechnetes Honorar innerhalb des Honorarkorridors einer BVSK-Befragung bewegt, keine Rückschlüsse darauf zulässt, dass die abgerechneten Positionen zur Schadensfeststellung erforderlich sind, da sich allein aus den Abrechnungsmodalitäten der befragten Mitglieder des BVSK sowie mangels Differenzierung der im Einzelnen erfolgenden Abrechnungen keine hinreichenden Rückschlüsse auf die Ortsüblichkeit und Angemessenheit der abgerechneten Positionen unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalles ziehen lassen (vgl. z.B. AG Bad Homburg, Urt. v. 01.07.2014 - 2 C 109/14; AG Düsseldorf, Urt. v. 26.02.2014 - 34 C 15357/13).
  • AG Essen-Steele, 17.08.2015 - 17 C 66/15
    Das Gericht teilt insoweit vielmehr die in der Rechtsprechung vertretene Auffassung, dass allein aus dem Umstand, dass sich ein von einem Sachverständigen abgerechnetes Honorar innerhalb des Honorarkorridors einer BVSK-Befragung bewegt, keine Rückschlüsse darauf zulässt, dass die abgerechneten Positionen zur Schadensfeststellung erforderlich sind, da sich allein aus den Abrechnungsmodalitäten der befragten Mitglieder des BVSK keine hinreichenden Rückschlüsse auf die Ortsüblichkeit und Angemessenheit der abgerechneten Positionen unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalles ziehen lassen (vgl. z.B. AG Bad Homburg, Urt. v. 01.07.2014 - 2 C 109/14; AG Düsseldorf, Urt. v. 26.02.2014 - 34 C 15357/13).
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